Fachfragen bei Fliesenleger.de
Freddy75 (Gast) fragt am 14.01.2011:
Hallo,
ich bin zurzeit in der Bauphase. Wir haben uns eine 45 x 90er Bodenfliese von ABK ausgesucht, die wir im Drittelverband verlegen wollten. Unser Fliesenleger sagte uns heute, dass es es bei einer bestimmten größe eine Verlegerichtlinie gibt, die es ihm untersagt, die Fliese so zu verlegen. Des Weiteren sagte er uns, dass bei dieser Verlegung Hohlräume unter den Fliesen bilden können und die Fliesen später brechen können. Im Internet kann ich leider nichts über diese Richtlinie finden. Kann mir jemand bitte weiterhelfen.
Danke im Voraus
ich bin zurzeit in der Bauphase. Wir haben uns eine 45 x 90er Bodenfliese von ABK ausgesucht, die wir im Drittelverband verlegen wollten. Unser Fliesenleger sagte uns heute, dass es es bei einer bestimmten größe eine Verlegerichtlinie gibt, die es ihm untersagt, die Fliese so zu verlegen. Des Weiteren sagte er uns, dass bei dieser Verlegung Hohlräume unter den Fliesen bilden können und die Fliesen später brechen können. Im Internet kann ich leider nichts über diese Richtlinie finden. Kann mir jemand bitte weiterhelfen.
Danke im Voraus
1 Antwort(en), letzte am 14.01.2011:
Die zu beachtenden Regeln hat der Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in einer Fachinformation Großformate zusammengestellt. Diese kann dort kostenpflichtig bezogen werden. Tatsächlich stellt die Verlegung eines solchen Formates eine besondere Herausforderung dar, was aber nicht nur für den Drittelverband gilt. Auf jeden Fall sollte die Bruchlast der ausgewählten Fliese den Anforderungen entsprechen und der Boden geeignet sein. Hersteller von Dünnbettmörtel bieten zudem spezielle Vergütungszuschläge zur sicheren Verlegung von Großformaten auf fast allen gängigen Untergründen an.

