Fachfragen bei Fliesenleger.de
Reinhard (Gast) fragt am 26.01.2011:
Frage zur Hohllage von Fliesen. Wenn man eine teilweise Hohllage der Fliese mit dem Klopfbefund erkennt. Muß diese ausgetauscht werden, oder darf eine teilweise Hohllage vorhanden sein. Die Fliesen sind im Dünnbettmörtel verlegt im Innenbereich. Gibt es eine DIN mit Angabe z.B. Fliese darf 15% hohl liegen.
1 Antwort(en), letzte am 26.01.2011:
In Fachkreisen ist hin und wieder zu vernehmen, dass es genügt, wenn mindestens 60 % der Fliesenrückseite beim modernen Dünnbettverfahren mit dem Kleber in Kontakt stehen. Grundsätzlich gilt aber, Fliesen sind vollflächig und hohlraumfrei zu verlegen. Um dies zu erreichen, spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Beschaffenheit von Boden und Fliesen, Fliesverfahren und Qualität des verwendeten Klebers, aber auch Zahnung des Spachtels und Methode des Kleberauftrags. Auch bei Einhaltung aller fachlichen Regeln kann es gelegentlich zu Hohllagen kommen. Ein Klopfbefund gibt deshalb letztlich keine hinreichende Auskunft darüber, ob die Fliesen fest liegen und voll belastbar sind. So lange sie bewegungsfrei im Verbund ruhen, keinerlei Risse oder Brüche zeigen und bei Belastung keine Geräusche wie Knirschen von sich geben, ist der Belag augenscheinlich normal nutzbar. Sollte es trotzdem später zu verlegebedingten Rissen oder Brüchen kommen, haftet ein Fachbetrieb fünf Jahre lang für seine Arbeit.

