Fachfragen bei Fliesenleger.de
doc_jochim (Gast) fragt am 04.04.2011:
Hallo,
neben den Ebenheitstoleranzen, die in der DIN 18202 beschrieben sind und für die Beurteilung von Fliesenflächen herangezogen werden können, gibt es ja bestimmt auch noch irgendwelche Fachregeln des Fliesenlegerhandwerks.
Steht hierin etwas über Stufen zwischen den Flächen benachbarter Fliesen? Wie hoch dürfen diese maximal sein? Wo finde ich hierzu Infos?
André
neben den Ebenheitstoleranzen, die in der DIN 18202 beschrieben sind und für die Beurteilung von Fliesenflächen herangezogen werden können, gibt es ja bestimmt auch noch irgendwelche Fachregeln des Fliesenlegerhandwerks.
Steht hierin etwas über Stufen zwischen den Flächen benachbarter Fliesen? Wie hoch dürfen diese maximal sein? Wo finde ich hierzu Infos?
André
8 Antwort(en), letzte am 19.05.2011:
Die DIN 18 202 gibt die zulässigen Ebenheitstoleranzen für flächenfertige Fliesenböden an, wenn mit fachgerechter Sorgfalt gearbeitet wurde. Hier finden sich verschiedene Stichmaße, so dass die Abweichungen praxisgerecht beurteilt werden können. Erhöhte Anforderungen an die Flächenebenheit bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
doc_jochim
(Gast) schreibt am 05.04.2011:
Stellen Sie sich mal folgenden fiktiven Sturzacker vor:
Kleinformatige Fliesen liegen abwechselnd hoch und tief mit einer pos. / neg. Stufe an jeder Fuge von jeweils 2mm. Und das ganze hat auf 4m Raumlänge auch noch vier im Abstand von 1m aufeinanderfolgende Senken von jeweils 4mm Tiefe.
So etwas ist doch selbst in einem Werkzeugkeller mehr als grenzwertig...
Aber lt. Tabelle wäre so etwas noch DIN-konform?!
Verstehe ich hier was falsch oder sind die Toleranzen hier wirklich so weit gesteckt, daß ein Fliesenleger fast alles abliefern darf?
Kleinformatige Fliesen liegen abwechselnd hoch und tief mit einer pos. / neg. Stufe an jeder Fuge von jeweils 2mm. Und das ganze hat auf 4m Raumlänge auch noch vier im Abstand von 1m aufeinanderfolgende Senken von jeweils 4mm Tiefe.
So etwas ist doch selbst in einem Werkzeugkeller mehr als grenzwertig...
Aber lt. Tabelle wäre so etwas noch DIN-konform?!
Verstehe ich hier was falsch oder sind die Toleranzen hier wirklich so weit gesteckt, daß ein Fliesenleger fast alles abliefern darf?
In der DIN 18 333 Betonwerksteinarbeiten wird für solche sogenannten Überzähne eine maximal zulässige Höhe von 1,5 mm angegeben. Ob hier Regeln nicht eingehalten wurden, kann nur vor Ort durch einen Sachverständigen geprüft werden. Eventuell hilft die zuständige Handwerkskammer weiter. Bei einigen gibt es Schlichtungsstellen, die sich der Beschwerden von Bauherren annehmen.
Gast
(Gast) schreibt am 05.04.2011:
> DIN 18 333 Betonwerksteinarbeiten
Aber hier geht es doch nur um Betonsteine - nicht um keramische Fliesen bzw. Feinsteinzeug. Oder habe ich diese DIN falsch verstanden?
Oder gilt diese Norm auch für Fliesenböden?
DIN Normen sind ja eigentlich nur Empfehlungen eines Ausschusses. Daneben gibt es ja auch meist sog. anerkannte Regeln der Technik für jedes Handwerk.
So, wie ich die Norm bzgl. der Ebenheitstoleranzen verstanden habe, ist hier ja so einiges an Rückzugsraum für den Handwerker vorhanden, daß auch bei mit dem bloßen Auge zu erkennenden Unzulänglichkeiten immer noch gesagt werden kann, daß es normgerecht sei...
Von einigen Fliesenlegern habe ich inzwischen die Mitteilung, daß die DIN als unterste, erlaubte Qualitätsstufe ziemlich belächelt wird: "Wenn ich mal so arbeite, dann höre ich auf mit Fliesenlegen..."
Leider hatte unser Fliesenleger wohl eine andere Einstellung, daß selbst die DIN-Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Mit der Folge, daß jetzt neue Fliesen bestellt werden und alles wieder zurückgebaut wird. Auf Kosten des Handwerkers - und er hat uns gleich empfohlen, doch einen anderen Handwerker mit dem Fliesenlegen zu beauftragen, da er wohl unsere Ansprüche nicht erfüllen könne...
André
Aber hier geht es doch nur um Betonsteine - nicht um keramische Fliesen bzw. Feinsteinzeug. Oder habe ich diese DIN falsch verstanden?
Oder gilt diese Norm auch für Fliesenböden?
DIN Normen sind ja eigentlich nur Empfehlungen eines Ausschusses. Daneben gibt es ja auch meist sog. anerkannte Regeln der Technik für jedes Handwerk.
So, wie ich die Norm bzgl. der Ebenheitstoleranzen verstanden habe, ist hier ja so einiges an Rückzugsraum für den Handwerker vorhanden, daß auch bei mit dem bloßen Auge zu erkennenden Unzulänglichkeiten immer noch gesagt werden kann, daß es normgerecht sei...
Von einigen Fliesenlegern habe ich inzwischen die Mitteilung, daß die DIN als unterste, erlaubte Qualitätsstufe ziemlich belächelt wird: "Wenn ich mal so arbeite, dann höre ich auf mit Fliesenlegen..."
Leider hatte unser Fliesenleger wohl eine andere Einstellung, daß selbst die DIN-Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Mit der Folge, daß jetzt neue Fliesen bestellt werden und alles wieder zurückgebaut wird. Auf Kosten des Handwerkers - und er hat uns gleich empfohlen, doch einen anderen Handwerker mit dem Fliesenlegen zu beauftragen, da er wohl unsere Ansprüche nicht erfüllen könne...
André
doc_jochim
(Gast) schreibt am 05.04.2011:
https://sd2.1und1.de/guest?path=fliesen%20von%2034442260&token=F3CEA998E423459B&locale=de&viewType=2
doc_jochim
(Gast) schreibt am 05.04.2011:
in dem o.g. Link sind mal ein paar Fotos hinterlegt, die Probleme zeigen.
- Eingeschmierte Anputzleisten, die vor dem Anschluß an die Haustür nicht eingekürzt wurden
- Ebenheitstoleranzen
- tolle Silikonfugen
André
- Eingeschmierte Anputzleisten, die vor dem Anschluß an die Haustür nicht eingekürzt wurden
- Ebenheitstoleranzen
- tolle Silikonfugen
André
falo26
schreibt am 19.05.2011:
Hallo, hab mir mal deine Bilder angesehen, zu den ersten Bilden möchte ich nichts sagen nur soviel das Toleranzen von 4mm auf einen Meter bei diesen Fliesen als normal gelten. (hat irgendwo mal ein Gericht entschieden)
Die Silikonfugen sehen nicht so toll aus, hab aber schon viel schlimmere gesehen. (und wieder ein Gerichtsurteil: was man aus einem Meter entfernung nicht mit dem bloßen Auge erkennen kann mußt du leider hinnehmen)
Zu den Sockeln, sowas darf nicht sein und ist auch nicht in Ordnung, auch die Stufen sind nicht hinzunehmen da muß ganz klar nachgebessert werden.
Grüße
Die Silikonfugen sehen nicht so toll aus, hab aber schon viel schlimmere gesehen. (und wieder ein Gerichtsurteil: was man aus einem Meter entfernung nicht mit dem bloßen Auge erkennen kann mußt du leider hinnehmen)
Zu den Sockeln, sowas darf nicht sein und ist auch nicht in Ordnung, auch die Stufen sind nicht hinzunehmen da muß ganz klar nachgebessert werden.
Grüße
falo26
schreibt am 19.05.2011:
Für die Handwerkliche Verlegetoleranz gilt allgemein ein Wert von 1mm als zulässige Obergrenze. Merke je Größer die Fliese um so kleiner die Toleranz. Auch Fliesen im 10x10 Format sind Toleranzen unterlegen. Wir finden diese Fliesen meistens auf Matten von 30x30 cm. Also gelten dort die Toleranzen von 30x30 Fliesen. Punkt und Aus

